Haupt- und Realschule Moordorf

Hausordnung


Präambel

Die Schule ist ein Teil des Gemeinwesens Staat. Zur Regelung des Zusammenlebens dieser Gemeinschaft hat der Staat Gesetze erlassen, gegen die die Bürger nicht verstoßen dürfen. Das wichtigste Gesetz, dem wir unterworfen sind, ist der Artikel 1 unseres Grundgesetzes. Er lautet:


DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR.


Dieser Artikel ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Schulkultur und die Grundlage unserer Hausordnung. Aufgabe aller in unserer Schule handelnden Personen ist es sich an die sich daraus ergebenden Regeln zu halten. Dabei gilt es auf die Ausgewogenheit der Rechte und Pflichten zu achten und diese im Sinne der Schaffung einer positiven, fruchtbaren Schulatmosphäre zu pflegen.


Meine Rechte

- Ich habe das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.

- Ich habe das Recht auf vorurteilsfreie Anhörung und Beistand im Konfliktfall.

- Ich habe das Recht auf freie Meinungsäußerung im Rahmen unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung.

- Ich habe das Recht auf ungestörten Unterricht.

- Ich habe das Recht auf Pausen.

- Ich habe das Recht an Unternehmungen der Klasse teilzunehmen.

- Ich habe das Recht Ämter zu übernehmen.


Meine Pflichten

Die Pflichten eines jeden Schülers, einer jeden Schülerin und aller Mitarbeiter ergeben sich aus seinen Rechten.

- Ich habe die Pflicht mich jederzeit so zu verhalten, dass niemand durch mich körperlich oder seelisch geschädigt wird.

- Ich habe die Pflicht das private und allgemeine Eigentum (Schulgelände, Schulgebäude) zu pflegen und zu schützen.

- Ich habe die Pflicht regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und die geforderten Leistungen zu erbringen.

- Ich habe die Pflicht pünktlich zum Unterricht zu erscheinen.

- Ich habe die Pflicht mich im Unterricht so zu verhalten, dass ich niemanden störe.

- Ich habe die Pflicht Anweisungen zu befolgen.

- Ich habe die Pflicht mich während der Schulzeit auf dem Schulgelände in dem mir vorgegebenen Bereich aufzuhalten.

- Ich habe die Pflicht mich an das Rauchverbot zu halten.




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